AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Stornobedingungen
Montée Austria GmbH und Montée Germany GmbH
(in der Folge als Auftragnehmer bezeichnet)
Für Firmen Events, Gruppen, Vereine und Firmen Reisen
Die Firma Montée Austria GmbH oder Montée Germany GmbH wird im Folgenden kurz Auftragnehmer genannt. Der Kunde wird im Folgenden kurz Auftraggeber genannt.
Buchung
Es gelten nur die schriftlich vereinbarten Buchungsbedinungen. Wir verlangen 70 % Anzahlung vom Gesamtbetrag bei schriftlicher Auftragserteilung. Die Akontorechnung wird dann gesondert zugeschickt. Die Restzahlung (Endabrechnung) ist 2 Wochen nach Rechnungsdatum fällig. Anfallende Zusatzleistungen werden bei der Endabrechnung angeführt. Erst nach Eingang der Anzahlung ist Ihre Buchung rechtswirksam und eine Durchführung der Veranstaltung garantiert.
Reiseunterlagen
Der Versand der Veranstaltungs- / Reisebestätigung / Rechnung und Reiseinformation erfolgt nach Buchung via E-Mail und/oder Post.
Mehrwertsteuer:
Bei allen angeführten Preisen handelt es sich um Netto-Preise. Zu diesen kommen die gesetzlichen Steuern (insbesondere Mehrwertsteuer) noch hinzu, sofern im Angebot nicht anders angeführt wie z.B. eine EU weite Reverse Charge Netto Preis Regelung bei Event Veranstaltungen unter bestimmten steuerlichen Vorraussetzungen und gegenseitigen UID Nummern.
Rücktritt und Umbuchung bei individuellen Eventprogrammen und Incentivereisen
Kunden können jederzeit vor Veranstaltungs- oder Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich per E-Mail oder Post erfolgen, wobei das Eingangsdatum der Rücktrittserklärung bei Montée als Stichtag gilt.
Stornobedingungen bei vollständigem Rücktritt:
- Bis 6 Monate vor Reisebeginn: 10 % des Reisepreises.
- Ab 6 Monate vor Reisebeginn: 25 % des Reisepreises.
- Ab 3 Monate vor Reisebeginn: 50 % des Reisepreises.
- Ab 18 Tage vor Reisebeginn: 80 % des Reisepreises.
- Ab 6 Tage vor Reisebeginn: 100 % des Reisepreises.
Stornobedingungen bei Teilrücktritt:
- Bis zu 10 % der geplanten Teilnehmerzahl: In der Regel bis 1 Monat vor dem Event keine Stornokosten, sofern keine abweichenden Bedingungen externer Leistungsträger gelten.
- Bis zu 50 % der geplanten Teilnehmerzahl: Fallprüfung durch Montée. Wir bieten eine individuelle Kulanzlösung an, die schriftlich bestätigt werden muss.
Besondere Stornobedingungen externer Leistungsträger:
Wurden bereits Leistungen von Hotels, Künstlern oder anderen externen Partnern gebucht, gelten deren spezifische Stornobedingungen. In solchen Fällen passen wir uns diesen Bedingungen an. Auf Anfrage stellen wir Ihnen diese jederzeit zur Verfügung.
Bei Umbuchungen Firmenevents und Firmenreisen
berechnen wir eine entsprechende Gebühr nach bisher geleisteten Aufwand, Kosten und Spesen nach Absprache. Diese Umbuchungsgebühr ist vom jeweiligen Umbuchungszeitpunkt abhängig und liegt aber in der Regel deutlich unter den Stornokostensätzen. Sollte aufgrund von Wetterbedingungen, zusätzlichen Kundenwünschen, geänderter Veranstaltungslocation etc. eine Umorganisation oder Neuorganisation notwendig werden, verrechnen wir diese Mehrkosten nach Absprache oder Aufwand pro Stunde zu einem Preis von € 80,-- pro Stunde zuzüglich Mehrwertsteuer zuzüglich allfällig anfallender Spesen. Falls die geplante Veranstaltung aus Wetter- und Sicherheitsgründen nicht stattfinden kann, sind wir bemüht ein ensprechendes Ersatzprogramm anzubieten, rechtzeitig zu kommunizieren und dieses Ersatzprogramm durchzuführen. Im Falle einer Wetter- und Sicherheitsrisiko bedingten Absage (wie z.B. Sturm, Gewitter, Hagel, Hochwasser) ohne dass vom Kunden ein entsprechendes Ersatzprogramm akzeptiert wird, teilen sich Kunde und Veranstalter die Kosten zu je 50% bei einer kompletten Stornierung bei Wetter- und Sicherheits- Extremsituationen.
Haftungsbestimmungen
Unsere vertragliche Haftung als Event- und Reiseveranstalter ist auf die Höhe des Reisepreises beschränkt. Wird die Durchführung von vertraglichen Vereinbarungen durch höhere Gewalt erheblich erschwert oder unmöglich, so stellt dies einen Kündigungsgrund für uns als Veranstalter dar. In diesem Fall kann die Agentur für die bereits erbrachten und noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Der Auftraggeber akzeptiert ausdrücklich, dass für den Fall des Ausfalles von Veranstaltungsteilen aufgrund von höherer Gewalt, insbesondere äußeren Wetterbedingungen, ein Alternativprogramm akzeptiert, da dieses trotz der äußeren Wetterbedingungen durchgeführt werden kann. Es obliegt letztlich uns als Auftragnehmer, ob aus Sicherheitsgründen bestimmte Veranstaltungsteile durchgeführt werden können oder nicht bzw. allenfalls ein Ersatzprogramm durchgeführt wird.
Wir haften als Auftragnehmer unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung ist.
Versicherungen
Der Auftragnehmer Montée hat eine sehr umfangreiche Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen, die sämtliche Event- und Reise Aktivitäten umfasst, auch mit motorisierten Fahrzeugen über 25 km/h. Die Deckungssumme je Schadensereignis beträgt € 5.000.000,-- (in Worten: EURO fünf Millionen) pauschal für Personen- und für Sachschäden und € 300.000,-- (in Worten: EURO dreihunderttausend) für allgemeine Vermögensschäden. Wir empfehlen auf Wunsch zusätzlich den Abschluss einer Event-/ Reise-Rücktrittskosten Versicherung sowie einer kurzfristigen Unfallversicherung. Wir weisen darauf hin, dass für den Abschluss der Reise-Rücktrittskostenversicherung kurze Fristen einzuhalten sind. Der Auftraggeber hat sich selbst um die Einhaltung dieser Fristen zu kümmern. Bei Auslandsreisen empfehlen wir den Abschluss eines Sicherheitspaketes (Reiseunfall-, Reisekranken-, Reisehaftpflicht-, Reisegepäckversicherung). Entsprechende Versicherungsformulare erhalten Sie bei Montée oder auch in jedem Reisebüro in Ihrer Nähe.
Urheberrechte und Verwertungsrechte
Sämtliche Urheberrechte und Verwertungsrechte an den von uns erbrachten Konzepten, Texten, Fotos, Videos, sonstige Leistungen und geschaffenen Produkten verbleiben bei uns als Auftragnehmer. Durch Zahlung des vereinbarten Entgeltes werden dem Auftraggeber lediglich die Verwendungs- und Nutzungsrechte im Umfang des schriftlichen Auftrages für die Dauer des vereinbarten Vertragszweckes übertragen. Die Erweiterungen dieser Rechte, insbesondere die Nutzung des Produktes und Konzeptionen mit anderen Medien sowie auch Veranstaltungswiederholungen sind nur im Rahmen der Erteilung eines neuen Auftrages gestattet. Der Auftraggeber erhält für weitere Marketing-Maßnahmen ohne besondere Vereinbarung an Produkten oder Leistungen der Agentur keine wie immer gearteten Rechte. Wir stellen als Auftragnehmer von den Veranstaltungen auf Wunsch teilweise Fotos und / oder Videomaterial her und sind berechtigt nach schriftlichem Einverständnis durch den Kunden und der Personen, diese Fotos und / oder Videomaterial zu Werbe- und Marketingzwecken zu verwenden. Wir stellen diese Fotos und das Videomaterial dem Kunden zur Verfügung; der Kunde ist jedoch nur zur internen Verwendung dieser Fotos und dieses Videomaterials berechtigt. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Fotos und Videomaterial gegenüber Dritten oder für externe Werbezwecke zu verwenden, es sei denn, dass diesbezüglich mit uns als Auftragnehmer gesonderte schriftliche Vereinbarungen abgeschlossen werden.
Über diese Allgemeinen Vertragsbestimmungen hinaus gilt ausschließlich das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes. Für den Fall, dass es sich beim Auftraggeber um einen Konsumenten im Sinne des österreichischen Konsumentenschutzgesetzes handelt, gelten unbeschadet dieser Bestimmungen die Bestimmungen des § 6 Abs. 1 KSchG. Dennoch ungültige Bestimmungen dieser AGB’s bezüglich des Konsumentenschutzgesetzes haben lediglich eine Teilnichtigkeit im Ausmaß des einzelnen ungültigen Teiles der betreffenden Bestimmung zur Folge. Sämtliche nicht betroffenen Bestimmungen bleiben vollinhaltlich aufrecht. Für Buchungen bei Montée Austria GmbH hat österreichisches Recht zu gelten, für Buchungen bei der Montée Germany GmbH hat deutsches Recht zu gelten.
Als Gerichtsstand wird ausdrücklich das für das Bundesland Salzburg sachlich und örtlich zuständige Gericht vereinbart.
Schlussbestimmung:
Alle personenbezogenen Daten, die dem Auftragnehmer vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden, werden automationsgestützt verarbeitet und gespeichert, sind jedoch gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.
Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen ist eine Regelung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der Parteien am nächsten kommt.
Montée AGB´s
Stand: Dezember 2024